Es gibt eine weltweit anerkannte Organisation, International Organization for Standardization (ISO), die sich mit
der Erarbeitung internationaler Normen befasst, um die Kriterien für die Produktion von Gütern und die Präsentation von
Dokumentationen auf den unterschiedlichsten Gebieten zu vereinheitlichen. Diese Vereinheitlichung fördert den internationalen Austausch,
da die im Rahmen des Diskurses verwendbaren Fachausdrücke geregelt sind und universelle Parameter festgelegt werden,
die für den Austausch von Informationen und Produkten eingehalten werden müssen.
Die ISO hat ihren Sitz in Genf und setzt sich aus Institutionen verschiedener Nationalitäten für die Harmonisierung
zusammen, die neben der Mitarbeit an der Erstellung internationaler Normen in bestimmten Fällen die Besonderheiten der nationalen
Fassungen dieser Normen bestimmen. In Deutschland ist dafür DIN verantwortlich, Deutsches Institut für Normung e. V.,
mit Sitz in Berlin. Von einigen Normen existieren nur ISO-Fassungen, andere Normen sind nur in der DIN-Version vorhanden,
es gibt aber auch DIN ISO Normen, die in einer deutschen Abwandlung der ISO Norm bestehen, so wie sie in Deutschland aufgenommen wurde.
Im Hinblick auf die Übersetzung an sich ist die im Jahre 1977 veröffentlichte Norm ISO 2384 maßgeblich , die von
24 Staaten verabschiedet wurde. Der genaue Titel der Norm lautet «Documentation - Presentation of translations» und es werden
vorrangig zwei Probleme angegangen:
• in welchem Maße die Übersetzung als Ersatz für das Original betrachtet werden kann;
• in wieweit eine Zurückverfolgung des Ausgangstextes in der Übersetzung möglich sein muss.
Als Einstieg in das Erwerben übersetzerischer Kompetenz scheint es uns von grundlegender Bedeutung, sich mit den offiziellen
Normen und Begriffsdefinitionen vertraut zu machen, auch weil ein Blick auf die im Alltag gängigen Übersetzungen erstaunlicherweise
zeigt, dass diese Normen meist missachtet werden. Der Grund dafür ist oft, dass sie dem Veröffentlichenden schlicht nicht bekannt sind.
Es soll jedoch vorausgeschickt werden, dass die im Folgenden erläuterte Norm nicht immer und in allen Zusammenhängen den
roten Faden für den vorliegenden Übersetzungskurs darstellen wird: es handelt sich um Hinweise, die nicht immer bindend bzw. nicht für
die Übersetzung aller Textsorten gültig sind.
Die ISO Norm 2384 ist auf vollständige Dokumente oder Auszüge anwendbar, gilt aber nicht für die Textsorte des
abstract, d.h. Zusammenfassungen, auch Autorenreferate genannt, die häufig einem Artikel vorangestellt werden und vor
allem in den geläufigsten Sprachen der Welt, beispielsweise Englisch, verfasst werden.
Abschnitt 4 der Norm listet die obligatorischen und fakultativen Elemente einer Übersetzung auf, wobei vier verschiedene
Arten von Publikationen unterschieden werden: Bücher, Periodika und
Artikel aus Zeitschriften sowie Patente.
BÜCHER
Bei Büchern oder anderen allein stehenden Publikationen müssen die Übersetzungen folgende Hinweise enthalten:
• Vor- und Nachnamen des/der Autors/AutorInnen mit Angabe der Funktionsbezeichnung des/der Betreffenden: individueller Autor, Autorenkollektiv (beispielsweise auch ein Unternehmen), Chefredakteur, wissenschaftlicher Redakteur;
• Titel des übersetzten Werkes oder die Übersetzung des Originaltitels;
• die Art der Übersetzung: vollständig, partiell oder gekürzt (in den letzteren beiden Fällen muss angegeben werden, was übersetzt und was ausgelassen wurden);
• die für die Übersetzung verantwortliche Körperschaft, Vor- und Nachname des/der Übersetzers/Innen, des Chefredakteurs, des wissenschaftlichen Redakteurs oder des Verlegers;
• International Standard Book Number (ISBN), eine bestimmte Zahl bzw. Prüfziffer, die jeder nicht periodisch erscheinenden Publikation zugeordnet wird. Sie enthält Hinweise auf das Erscheinungsland, den Verleger
und den Titel;
• Spezifikation der exklusiven Urheberrechte für die Übersetzung.
•ahlweise kann Folgendes angegeben werden:
• die Zielsprache (Sprache der Übersetzung);
• die Übersetzung des Titels der Reihe oder des Sammelwerks.
In Bezug auf die Informationen zum Originaltext sind folgende Angaben obligatorisch:
• der Titel in der Ausgangssprache;
• Erscheinungsort und -datum in der Originalsprache;
• die Zahl der Auflagen (Erstausgabe, Zweite Auflage, etc.);
• der Verleger;
• die Ausgangssprache (Originalsprache);
• ISBN.
Zu den fakultativen Angaben gehören der Titel der Reihe oder des Sammelwerks, die Heft- bzw. Bandnummer des Originaldokuments innerhalb der Reihe.
Die ISO Norm 2384 befasst sich auch mit einer Eventualität, die möglichst selten eintreten sollte, d.h. Fälle, in denen die Übersetzung nicht direkt (z. B. aus dem Arabischen ins Deutsche) sondern über eine dritte Sprache erfolgt
(z. B. aus dem Arabischen ins Französische und dann ins Deutsche, wie dies beispielsweise jahrzehntelang bei Tausend und eine Nacht der Fall war).
Bei einer indirekten Übersetzung muss Folgendes angegeben sein:
• der Titel;
• Ort und Datum der Veröffentlichung;
• Anzahl der Auflagen;
• intermediäre Übersetzung;
• ISBN.
PERIODIKA
Unter Periodika sind Schriften zu verstehen, die in irgendeinem zeitlichen Abstand erscheinen.
Obligatorische Informationen zur Übersetzung eines Periodikums sind folgende Angaben:
• Titel des Periodikums in der Zielsprache;
• Art der Übersetzung (vollständig, partiell, gekürzt); (in den beiden letzteren Fällen ist anzugeben, was übersetzt und was ausgelassen wurden);
• der Verantwortliche der Übersetzung: Person, Unternehmen, Herausgeber oder Verleger;
• Erscheinungsjahr, Bandzählung bzw. Heftnummer, übersetzte Teile bzw. Seiten;
• Verleger;
• Keytitle d.h. Hauptsachtitel bzw. Schlüsseltitel (wird vom ISDS, International Serials Data Systems
vergeben) und ISSN, International Standard Serial Number, das Pendant zum ISBN für Periodika.
Zu den fakultativen Angaben gehören folgende Informationen:
• die Zielsprache;
• Erscheinungsort und -datum der Übersetzung;
• Informationen zur Beschaffung der Übersetzung (ID-Nummer, Datum, Preis).
Im Hinblick auf das Original des in einem Periodikum veröffentlichten Dokuments müssen folgende Angaben enthalten sein:
• Titel des Periodikums in Originalsprache;
• Erscheinungsjahr, Bandzählung bzw. Heftnummer, Angaben darüber, welche Teile übersetzt wurden und andere bibliographische Hinweise (sofern sie nicht mit den Angaben zur Übersetzung identisch sind);
• Sprache des Ausgangstextes;
• Seitenzählung (die Seitenzahlen des Originaldokuments sind in Klammern nach denen der Übersetzung anzuführen);
• Schlüsseltitel und ISSN.
Der Erscheinungsort des Originaltextes ist nur dann obligatorisch anzugeben, wenn diese Information unerlässlich ist, um das betreffende Periodikum zu ermitteln.
BEITRÄGE UND ARTIKEL
Wenn ein Buch Texte verschiedener Autoren enthält, wird jeder einzelne Text als «Beitrag» bezeichnet, während «Artikel» eine Veröffentlichung in einem Periodikum bezeichnet.
Wird die Übersetzung eines Beitrags oder eines Artikels veröffentlicht, so sind einige Elemente der Übersetzung obligatorisch anzugeben:
• Vor- und Nachnamen des/der AutorInnen des Ausgangstextes, wobei die Funktionsbezeichnung anzugeben ist: individueller Autor oder Autorenkollektiv (beispielsweise auch ein Unternehmen), Chefredakteur, wissenschaftlicher Redakteur;
• der übersetzte Titel des Artikels;
• die Art der Übersetzung, vollständig, partiell oder gekürzt (in den beiden letzteren Fällen ist anzugeben, was übersetzt und was ausgelassen wurde);
• die für die Versetzung verantwortliche Körperschaft, Vor- und Nachname des/der Übersetzers/Innen, des Chefredakteurs oder wissenschaftlichen Redakteurs bzw. Herausgebers der Übersetzung;
• Informationen zur Beschaffung des Artikels (ID-Nummer, Datum, Preis).
Fakultativ sind dagegen Angaben wie:
• die Sprache der Übersetzung;
• Erscheinungsort und -datum der Übersetzung;
• falls es sich nicht um Übersetzungen von Artikeln aus Periodika handelt, muss der Typ des Dokumentes angegeben werden, aus dem der Text stammt;
• handelt es sich um einen Vordruck (preprint), so muss dies angegeben werden.
Bei der Veröffentlichung der Übersetzung eines Beitrags oder Artikels sind einige Elemente des Originaltextes obligatorisch anzugeben:
• der Titel des Artikels in der Ausgangssprache;
• der Titel des Periodikums in der Ausgangssprache;
• das Erscheinungsjahr, ev. der Band bzw. die Heftnummer, der Teil oder die Seitenzahlen und andere bibliographische Hinweise;
• ISSN oder ISBN.
Fakultativ sind die Angaben zum Erscheinungsort des Originals, sofern diese Angaben nicht unerlässlich sind, um das betreffende Periodikum ermitteln zu können.
PATENTE UND ÄHNLICHE DOKUMENTE
Wird die Übersetzung eines Patents veröffentlicht, so sind folgende Elemente der Übersetzung obligatorisch anzugeben:
• Art des Dokuments
• Erscheinungsland
• ID-Nummer
• Staatsangehörigkeit der Patentbewerber oder -inhaber, Personen oder Unternehmen
• Übersetzung des Titels
Darüber hinaus sind bestimmte Informationen über den Originaltext obligatorisch anzuführen:
• der Titel des Dokuments
• die Sprache, in der das Originaldokument veröffentlicht wurde
Fakultativ sind folgende Angaben:
• Antragsnummer und -datum sowie Bewerberland
• Registriernummer und -datum
• Kennnummer und Datum der Veröffentlichung
• Datum des Patents
• Sprache der Übersetzung
• Datum der Veröffentlichung der Übersetzung
Bibliographie
International Organization for Standardization (ISO),
Documentation - Presentation of translations, Genève, © 1977.
http://www.iso.ch
http://www.unicei.it
Copyright © 2004 Logos Group.