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  Die ISO Norm 2384 : "Presentation of translations" - Zweiter Teil

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  Nachdem wir den Teil der ISO Norm 2384, welcher sich mit den obligatorischen Bestandteilen der Übersetzung beschäftigt, abgeschlossen haben, wenden wir uns dem Rest der Norm zu. Hier werden andere Aspekte der Übersetzung behandelt, die vorwiegend mit der Präsentation in Zusammenhang stehen.


ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER STRUKTUR DES ORIGINALS

  Die Absätze eines Ausgangstextes einschließlich ihrer etwaigen Nummerierung müssen eingehalten werden (hier nimmt die Norm offensichtlich auf technische Texte wie Lastenhefte u.ä. Bezug), das Gleiche gilt für die Aufteilung in Sätze.

  Eventuelle inhaltliche Differenzen zwischen dem Ausgangstext und der Übersetzung müssen angegeben werden, wobei zu erklären ist, ob es sich dabei um Auslassungen, Korrekturen, Zusätze oder um Kürzungen des Textes, Inhaltsverzeichnisses oder der Bibliographie handelt.


ANMERKUNGEN UND BIBLIOGRAPHIE

  Werden die Titel von Werken oder Artikeln übersetzt, so muss anschließend in Klammern der Titel in Originalsprache angegeben werden. Anmerkungen oder Kommentare des Übersetzers sind als Fußnote oder am Ende des Textes einzufügen und müssen den Hinweis «Anm. d. Übers.» o.ä. in der Zielsprache aufweisen.

  Formelle Hinweise für die Verfassung einer Bibliographie werden in einem späteren Kapitel behandelt. Es gibt verschiedene Normen zu dieser Materie, beispielsweise DIN 1505-1 und 1505-2.


FORMELN, GLEICHUNGEN, SYMBOLE UND MASSEINHEITEN

  Formeln, Gleichungen, Symbole und Maßeinheiten sind vorzugsweise ohne Übersetzung beizubehalten. Veränderungen müssen gegebenenfalls in einer Anmerkung mitgeteilt werden.

  Werden Maßeinheiten konvertiert, so müssen die in den Maßeinheiten des Ausgangstextes angegebenen Werte in Klammern gesetzt ebenfalls angeführt werden.


ABBILDUNGEN, LEGENDE, ÜBERSCHRIFT DER ABBILDUNGEN UND TABELLEN

  Abbildungen sollten vorzugsweise in derselben Form und an derselben Stelle eingebracht werden, wie sie im Originaltext erscheinen. Wird eine Abbildung aus technischen Gründen an anderer Stelle eingefügt, so muss die Textstelle, auf die sich bezieht, einen Hinweis darauf enthalten.

  Bildunterschriften, Legenden u.ä. sind vollständig zu übersetzen.

  Werden Abbildungen oder Tabellen direkt aus dem Originaltext übernommen, so sind die betreffenden Textstellen bzw. Anmerkungen vollständig zu übersetzen.


TRANSLITERATION

  Wenn die Zielsprache der Übersetzung ein anderes Alphabet verwendet als die Ausgangssprache, so muss die Umschrift mit der entsprechenden ISO Norm konform sein. Beispielsweise gelten für das Arabische die ISO Norm 233 (DIN 31634), für kyrillische Schriftzeichen ISO 9 und ISO 259 für das Hebräische Alphabet. Tabellen für die Umschrift werden in einem späteren Kapitel behandelt werden. Sämtliche Normen zur Transliteration verfolgen den Zweck, eine Übereinstimmung zwischen dem Schriftzeichen eines Alphabets mit dem Zeichen eines anderen Schriftsystems zu bewerkstelligen, im Unterschied zur Transkription, die sich darauf beschränkt, die Laute der Ausgangssprache auf eingängige Weise zu reproduzieren.


NAME UND LOGO VON ORGANISATIONEN

  Die Namen von Organisationen werden ohne Übersetzung übernommen, sofern nicht ein offizieller Name in verschiedenen Sprachen existiert (beispielsweise Europäische Union oder Weltgesundheitsorganisation). Sollte ein offizieller Name nur in einer Sprache existieren, so kann beim ersten Mal, wenn der betreffende Name im Text erscheint, die Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. In Bibliographien ist der Name von Organisationen im Original zu belassen.


ABKÜRZUNGEN

  Die Normen ISO 4 und ISO 832 enthalten einige Regeln im Hinblick auf Abkürzungen. Wir werden an anderer Stelle näher auf diesen Punkt eingehen. In der ISO Norm 2384 wird lediglich festgelegt, dass einer im Original erscheinenden Abkürzung eine geeignete Abkürzung in der Übersetzung entsprechen sollte. Sollte dies nicht möglich sein, so sollte bei der ersten Textstelle, an der die Abkürzung auftaucht, eine ausführliche Erklärung ihrer Bedeutung angeführt werden.


TERMINOLOGIE

  In bestimmten Textsorten wird eine bestimmte Terminologie (Fachsprache) der betreffenden Disziplin bzw. Berufsgruppe zugrunde gelegt. In diesen Fällen sollte die Übersetzung zur Entsprechung dieser Terminologie auf ebenso spezifische Fachausdrücke zurückgreifen. Sollte die Übersetzung auf Neologismen stoßen, die neue Begriffe auf den Nenner bringen, so ist es angebracht, die betreffenden Ausdrücke der Originalsprache in Klammern hinter die Übersetzung derselben zu setzen.


IDENTIFIKATION DES AUTORS

  Besondere Kennzeichen für die Identifikation oder die Anrede eines Autors, wie Jr. für Junior oder Sr. für Senior, oder Dr. für Doktor, sind in der Originalsprache zu belassen oder in die Zielsprache zu übersetzen, sofern es sich um verbreitete Lösungen handelt; Ehrentitel wie beispielsweise «Mitglied der Akademie der Wissenschaften» müssen übersetzt werden; dasselbe gilt für Ausdrücke, die sich auf die Rolle des Autors bei der Verfassung des Dokuments beziehen (beispielsweise Herausgeber oder überarbeitete Fassung von¿).


ZWEITÜBERSETZUNG

  Wie bereits in dem Abschnitt über obligatorische und fakultative Angaben erwähnt wurde, muss bei der Übersetzung eines Textes, der seinerseits bereits eine Übersetzung ist, auf diese Tatsache hingewiesen werden, wobei sowohl auf die Übersetzung als auch auf den Originaltext hingewiesen wird.


GEOGRAPHISCHE EIGENNAMEN

  Für einige Ortsnamen existieren offizielle Versionen in verschiedenen Sprachen (z.B. Milano, Mailand, Milan), während andere nur in einer einzigen Sprache vorkommen und auch als solche in die Zielsprache übernommen werden sollten. In Bibliographien sind Ortsbezeichnungen immer im Original zu belassen, es kann allenfalls eine Umschrift erfolgen.


DATEN

  Das Datum der Veröffentlichung des Originaltextes muss in der Übersetzung aufgeführt werden. Sollte dem Ausgangstext ein anderer Kalender zugrunde liegen (z. B. der Julianische, hebräische, arabische oder japanische Kalender), so muss in Klammern der Hinweis auf den Kalender der betreffenden Kultur hinzugefügt werden.


DIE ÜBERSETZUNG VON PERIODIKA

  Mit Ausnahme weniger Fälle, die sich hauptsächlich auf multilinguale Zeitschriften beziehen, haben Zeitschriften nur einen Titel in einer Ausgangssprache, welcher nicht übersetzt werden sollte. Eine Übersetzung des Titels kann allenfalls mit ausdrücklicher Genehmigung der betreffenden Zeitschrift erfolgen.

  In der Übersetzung muss ebenfalls die Anzahl der Bände, Teil- und Heftnummer des betreffenden Originaltextes angeben werden. Vor dem Hinweis auf das Erscheinungsjahr der Übersetzung muss das Erscheinungsjahr des Originals stehen. Nach den Hinweisen auf die Seitenanzahl der Übersetzung folgen die Angaben zur Seitenanzahl des Originals.


NAME DES ÜBERSETZERS

  Zu den wesentlichen Elementen, die eine Übersetzung kennzeichnen, gehört der Name des/der Übersetzers/in, der (laut Fédération des Traducteurs und Empfehlung Nr. 5 der UNESCO) immer erscheinen muss, es sei denn es handelt sich um Patente oder ähnliche Dokumente.


URHEBERRECHTE FÜR DIE ÜBERSETZUNG

  In dem Impressum mit den Elementen zur Identifikation der Übersetzung muss ein Hinweis auf die exklusiven bzw. nicht exklusiven Rechte für die Veröffentlichung dieser Übersetzung enthalten sein.




Bibliographie

International Organization for Standardization (ISO),
Documentation - Presentation of translations, Genève, © 1977.

http://www.iso.ch
http://www.unicei.it


Copyright © 2004 Logos Group.



AUF INTERNET
(deutsch)
Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN)


AUF INTERNET
(italienisch)
Ente Nazionale di Uniformazione (UNI)


AUF INTERNET
(englisch)
International Organization for Standardization (ISO)

Fédération Internationale des Traducteurs (FIT)

UNESCO

 



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